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Was der Bund-Länder-Beschluss für die Messewirtschaft bedeutet

Nach bald zweijährigem Stillstand durch die Corona-Pandemie hat Deutschlands Messewirtschaft nun eine bundesweite Öffnungsperspektive. Bis zum 20. März 2022 soll in drei Schritten ein Teil der Corona-Beschränkungen zurückgenommen werden. Darauf haben sich Bund und Länder am 16. Februar 2022 verständigt. Was bedeutet das für die Messewirtschaft? fragt der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.

Der Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler nennt Messen nicht ausdrücklich. Das hat bereits dazu geführt, dass in den ersten Bundesländern Restriktionen für Messen entfallen sind.

Ende der Messeverbote
Als wichtige Messeländer haben Niedersachen und Baden-Württemberg ihre Messeverbote aufgehoben: Baden-Württemberg ist am 23. Februar 2022 von der Alarmstufe in die Warnstufe zurückgekehrt. Dort sind Messen nun unter 3G-Bedingungen möglich. In Niedersachsen wurde ebenfalls am 23. Februar 2022 die sogenannte Winterruhe beendet, so dass auch dort Messen unter 3G-Zugangsregeln wieder möglich sind. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 19. Februar 2022 das Verbot für größere Publikumsmessen aufgehoben. In Sachsen wurde bereits vor dem Bund-Länder-Beschluss das Messeverbot aufgehoben.

Eine laufend aktualisierte Übersicht zu den Landesregelungen zu Messen gibt es beim AUMA hier.

Zugangs- und Kapazitätsbeschränkungen
Zulassungsbeschränkungen für Besucher und Aussteller sowie Kapazitätsgrenzen für Messehallen können die Länder bereits ab sofort entfallen lassen. In dem Beschluss ausdrücklich genannt werden lediglich Beschränkungen für überregionale Großveranstaltungen. Bund und Länder hatten sich im Mai 2020 darauf verständigt, dass Messen hierzu nicht zählen.

Lockerung der Reisebeschränkungen
Die Einreise nach Deutschland soll erleichtert werden. Dazu sollen laut dem Beschluss Hochrisikogebiete wegfallen. Nach dem Beschluss wurden bereits 20 Länder von der Risikoliste gestrichen. Damit können die vielen ausländischen Messeteilnehmer, die mit nicht in Deutschland anerkannten Impfstoffen geimpft worden sind, ohne eine Beschränkung des Aufenthaltes auf fünf Tage einreisen. Eine aktuelle Übersicht zu den weltweiten Hochrisikogebieten und für Messeteilnehmer gültigen Einreiseregeln gibt es beim AUMA hier.

Hotel und Gastronomie
Ab dem 4. März 2022 soll der Zugang zur Gastronomie und Übernachtungsangebote für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht werden. Damit können auch als ungeimpft geltende Messeteilnehmer aus dem Ausland wieder bundesweit in Hotels übernachten und Restaurants besuchen.
Quelle: AUMA – Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. / Bild: Pixabay