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Novemberhilfe und Überbrückungshilfe III in Hamburg

Vor dem Hintergrund des sogenannten Teil-Lockdowns im November 2020 haben Bund und Länder das Angebot an finanziellen Hilfen massiv ausgebaut, um die Unternehmen, Selbständigen und Einrichtungen zu unterstützen, die davon besonders betroffen sind. Wichtige Angebote sind die sogenannte Novemberhilfe (außerordentliche Wirtschaftshilfe) für Unternehmen, die direkt oder indirekt von den Schließungen betroffen sind, die Phasen II (bis Dezember) und III (ab Januar) der Überbrückungshilfe und, als Bestandteil hiervon, die Neustarthilfe. Für die neuen Hilfen rechnet der Senat mit einer Inanspruchnahme in Hamburg von über einer halben Milliarde Euro in Hamburg. Von der bisherigen, sehr restriktiv ausgestalteten Überbrückungshilfe waren bislang nur knapp 60 Mio. Euro in Hamburg bewilligt worden.

Wie beim Start der Überbrückungshilfe auch hat der Senat den Schulterschluss mit den Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten gesucht, die für die Beantragung der Hilfen grundsätzlich die ersten Ansprechpartner sind (außer bei Solo-Selbständigen, die bis 5000 € eine eigene Antragsmöglichkeit haben). Gemeinsam geben die drei Kammern (Steuerberaterkammer, Wirtschaftsprüferkammer, Rechtsanwaltskammer) mit dem Senat heute die Zusage an alle Hamburger Hilfesuchenden, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um die neuen Förderungen schnellstmöglich zu beantragen und auszuzahlen. Insgesamt gibt es in Hamburg rund 16.000 Berufsträgerinnen und Berufsträger (4.410 Steuerberaterinnen und Steuerberater, 1.013 Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer, 11.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) – damit gibt es in Hamburg für die Hilfesuchenden theoretisch gut 16.000 Möglichkeiten, zu ihrem Geld und damit ihrem Recht zu kommen.

Überblick über die einzelnen Programme

Novemberhilfe
Der Bund hat mit der Novemberhilfe ein umfangreiches Hilfspaket beschlossen, um die Unternehmen, (Solo-)Selbständigen, Vereine und Einrichtungen zu unterstützen, die von den aktuellen Einschränkungen besonders betroffen sind und im November schließen mussten. Möglich sind Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes im November 2019 bis zu einer Obergrenze von einer Million Euro (Zuschüsse über eine Million Euro bedürfen für die Novemberhilfe noch der Notifizierung und Genehmigung der EU-Kommission). Solo-Selbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ zum Umsatz im November 2019 den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Die Antragstellung wird voraussichtlich Ende November 2020 starten. Schon jetzt empfiehlt der Senat, sich auf die Beantragung vorzubereiten und die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen und ggf. einen für die Antragstellung legitimierten Berufsträger (s.o.) anzusprechen.

Im Rahmen der Novemberhilfen werden Abschlagszahlungen möglich sein. Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Eckpunkte: Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro. Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgen elektronisch über die Plattform, über welche auch die Überbrückungshilfe beantragt werden kann: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen sollen ab Ende November 2020 erfolgen. Die Antragstellung soll vollautomatisiert erfolgen. Um Missbrauch vorzubeugen, werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.

Phase III der Überbrückungshilfe (Förderzeitraum 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021)

Die Überbrückungshilfe unterstützt Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Es handelt sich um unbürokratische und schnelle Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen und primär zur Deckung von Fixkosten vorgesehen sind. Die Überbrückungshilfe II läuft derzeit noch bis zum 31. Januar 2021. Dafür können Anträge hier gestellt werden: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Sie soll nun als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert und erweitert werden.

Weitergehende Informationen mit Beispielen sind den Internetseiten des BMWi und des BMF zu entnehmen. Eine Anpassung der FAQ sowie des Antragsportals über die Novemberhilfe hinaus ist erst ab Dezember 2020 geplant. Aufgrund der nötigen technischen Programmierungen und der Abstimmungen mit den Ländern und der EU-Kommission, können die Anträge einige Wochen nach Programmstart im neuen Jahr 2021 gestellt werden. Die Details zu Antragsstellung werden vermutlich in den nächsten Wochen feststehen.

In der Phase III der Überbrückungshilfe wird es Verbesserungen geben, bspw. bei der Ansetzbarkeit von Ausgaben für Instandhaltung, Modernisierungsmaßnahmen oder auch Kosten für Abschreibungen. Bei der Höhe sind anstelle von bislang max. 50.000 Euro pro Monat künftig bis zu max. 200.000 Euro pro Monat Betriebskostenerstattung möglich.

Neustarthilfe (Förderzeitraum 1. Dezember 2020 bis 30. Juni 2021)

Im Rahmen der Überbrückungshilfe III sollen Soloselbständige, zum Beispiel aus dem Kunst- und Kulturbereich, künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 Euro für den Zeitraum Dezember bis Ende Juni 2021 als steuerbaren Zuschuss erhalten können. Dazu wird die bisherige Erstattung von Fixkosten ergänzt um eine einmalige Betriebskostenpauschale (Neustarthilfe). Damit können Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III sonst keine Fixkosten geltend machen können, aber dennoch hohe Umsatzeinbrüche hinnehmen mussten, einmalig 25 Prozent des Umsatzes des entsprechenden Vorkrisenzeitraums 2019 erhalten. Die Neustarthilfe ist aufgrund ihrer Zweckbindung nicht auf Leistungen der Grundsicherung u. ä. anzurechnen. Das heißt, sie wird zusätzlich zu den Ansprüchen auf Grundsicherung für Selbstständige, die den Lebensunterhalt, die Wohnung und die Krankenversicherung decken, gezahlt. Es handelt sich um einen unbürokratischen und schnellen Zuschuss, der – wenn die Antragsvoraussetzungen vorliegen – nicht zurückzuzahlen ist. Die Antragstellung ist im Rahmen der ÜH3, also voraussichtlich Ende Januar 2021 oder Anfang Februar 2021 möglich.

Zugang zur Grundsicherung für Selbstständige und Künstler

Für die Gruppe der Selbstständigen und der Künstlerinnen und Künstler wurde eine bundesweite Hotline für eine Erstinformation zum Zugang zur Grundsicherung eingerichtet. Die Hotline ist befristet bis Ende 2021. Die Hotline ist erreichbar von Montag bis Freitag von 08.00 – 18.00 Uhr unter der Servicerufnummer (0800 / 4555521).

Unterstützungsangebote in Hamburg

Hilfen der hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) / Überbrückungshilfe

Die Überbrückungshilfe des Bundes richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen, Solo-Selbstständige, Freiberufler sowie an gemeinnützige Organisationen. Das Programm übernimmt einen Teil der Fixkosten von Unternehmen mit starken Umsatzrückgängen.

Phase 1 lief vom 13.07.2020 bis zum 09.10.2020 für die Monate Juni 2020 bis August 2020, Phase 2 startete am 21.10.2020 und endet voraussichtlich am 31.01.2021. Für die Monate September 2020 bis Dezember 2020 können maximal 50.000 Euro pro Monat beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Über die IFB Hamburg werden außerdem verschiedene darlehensbasierte Förderprogramme für Unternehmensfinanzierungen angeboten. Einige Förderungen können auch zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen eingesetzt werden, die aufgrund von Umsatzausfällen von Unternehmen wegen des Corona-Virus entstehen. Die IFB Hamburg bietet auch Landesbürgschaften an, um in Kooperation mit der Hausbank sowohl die Finanzierung von Investitionen als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abzusichern. Detaillierte Infos zu Förderkrediten und Landesbürgschaften finden sich unter www.ifbhh.de. Schnelle und kostenfreie Information erhalten Sie beim IFB Beratungscenter Wirtschaft unter foerderlotsen@ifbhh.de oder unter Tel. 040 24846 533.

Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg

Die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg bietet in Zusammenarbeit mit dem FHH Bürgschaften an. Informationen und Ansprechpartner unter: www.bg-hamburg.de. Die Hotline der Bürgschaftsgemeinschaft lautet: 040 611 700 100.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Darüber hinaus stehen für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe zur Deckung von kurzfristigem Liquiditätsbedarf bereits etablierte Förderinstrumente der KfW wie der „ERP-Gründerkredit“ oder der „KfW-Unternehmerkredit“ zur Betriebsmittelfinanzierung, sowie der neu ins Leben gerufene KfW-Schnellkredit zur Verfügung. Informationen dazu finden sich unter https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html. Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001.

Kurzarbeitergeld

Sollten Arbeitsausfälle durch das Coronavirus mit einem Entgeltausfall verbunden sein, ist ein Ausgleich mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes möglich. Erste Informationen dazu finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit, die Seite wird regelmäßig aktualisiert. Die Servicenummer für Arbeitgeber lautet: 0800 45555 20.

Firmenhilfe – Beratung für Selbstständige

Die Firmenhilfe ist die von der Freien und Hansestadt Hamburg geförderte Hotline zur Unterstützung von Selbständigen (Freiberufler, Solo-Selbständige, und Kleinunternehmen mit bis zu fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) in Hamburg. Die Firmenhilfe berät insbesondere in Notsituationen unkompliziert und kostenlos über einen Telefonservice sowie durch webbasierte Angebote.

Telefonnummer: 040 43216949, Website: https://firmenhilfe.org/

Beratung für die Kreativwirtschaft

Die Hamburg Kreativ Gesellschaft hat Informationen für betroffene Kreativschaffende https://kreativgesellschaft.org/corona-hilfe/ zusammengestellt.

Steuerliche Hilfsangebote für Unternehmen, Gebühren- und Miethilfen für Gewerbetreibende

Unternehmen, die wegen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können zur Entlastung verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter nutzen. Darauf weist die Hamburger Finanzbehörde hin. Unternehmen sollten frühzeitig Kontakt mit ihrem zuständigen Finanzamt aufnehmen.

Steuerliche Maßnahmen, die zur Entlastung beitragen, können sein:

Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag
Stundung fälliger Steuerzahlungen
Erlass von Säumniszuschlägen
Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen
Hinzu kommen die bekannten Gebühren- und Miethilfen der Stadt für Gewerbetreibende.

Weitere Informationsangebote

Auch die Handelskammer Hamburg und die Handwerkskammer Hamburg informieren auf Ihren Websites über die aktuelle Situation.

Die Handelskammer hat überdies eine Corona-Hotline eingerichtet: 040 36138-130 und per E-Mail an corona@hk24.de.

Die Corona-Hotline und die E-Mailadresse der Handwerkskammer lautet: 040 35905-302 und per E-Mail an: info@hwk-hamburg.de

Die Verkehrsgewerbeaufsicht stellt Informationen für Taxenunternehmen zur Verfügung.

Eine Übersicht über Hilfen im Kulturbereich finden Sie hier: https://www.hamburg.de/bkm/13729684/hilfsmassnahmen-fuer-kultur-und-kreativwirtschaft/
Bild: Pixabay