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Messewirtschaft nicht vom Großveranstaltungsverbot betroffen

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 27. August 2020 beschlossen, dass Großveranstaltungen bis zum 31. Dezember 2020 nicht stattfinden können, wenn eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich sind. Messen sind von diesem Beschluss nicht betroffen, wie der AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft betont.

Bereits am 6. Mai 2020 haben Bund und Länder festgelegt, dass das generelle Großveranstaltungsverbot für Messen nicht gilt. Außerdem wurde darin geregelt, dass die Bundesländer in eigener Verantwortung über die Zulassung von Messen entscheiden und entsprechende Durchführungsbestimmungen zu den Abstands- und Hygieneregeln erlassen. Das ist inzwischen geschehen und für viele Messen wurden inzwischen Detailkonzepte für den Gesundheitsschutz der Teilnehmer genehmigt. Messen werden also in Deutschland ab September 2020 wie geplant stattfinden.

Die Termine für die nächsten Messen sind beim AUMA zu finden unter www.auma.de/de/ausstellen/messen-finden?typ=nmd

Die Eckpunkte der Schutzmaßnahmen sowie die Sicherheitskonzepte für alle Messestandorte in Deutschland hat der AUMA hat auf seiner Website unter www.auma.de/de/ausstellen/recht/hygiene-und-abstandskonzepte-auf-messen-in-deutschland gelistet.
Quelle: AUMA – Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.
Bild: Pixabay