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Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Kulturveranstaltungen unbürokratisch und schnell auch unter Corona Bedingungen ermöglichen. Das ist Ziel des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro. Die Wirtschaftlichkeitshilfe im Rahmen des Sonderfonds ist am 1. Juli 2021 an den Start gegangen. Dieser steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen zur Verfügung und ab dem 1. August 2021 auch für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen. Hinzu kommt ab dem 1. September 2021 die Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen. Bis heute (2. Juli 2021) sind in Hamburg 284 Veranstaltungen im Rahmen der Wirtschaftlichkeitshilfe registriert worden mit einem Antragsvolumen in Höhe von über 23 Millionen Euro und 67 Veranstaltungen im Rahmen der Ausfallabsicherung mit einem Volumen von 22,9 Millionen Euro.

Die Idee zu dem bundesweiten Sonderfonds ist im engen Austausch auch mit der Hamburger Veranstaltungswirtschaft entstanden und das Portal zur Registrierung von Kulturveranstaltungen wird von der Freien und Hansestadt Hamburg für alle 16 Länder betrieben. Dabei baut die Stadt auf die guten Erfahrungen auf, die diese bei den bisherigen Corona-Hilfen zusammen mit der Kasse.Hamburg und SAP gesammelt hat. Der Sonderfonds richtet sich an ganz unterschiedliche Kulturveranstaltungen, unter anderem auch an Kinos, die in Hamburg seit dem 1. Juli wieder unter Corona Bedingungen ihre Türen geöffnet haben. Kultursenator Carsten Brosda, Finanzsenator Andreas Dressel, Nikolaus Hagl, Mitglied der Geschäftsleitung bei SAP Deutschland und Philipp Großmann vom 3001 Kino in Hamburg haben daher heute in dem Kino in der Sternschanze vorgestellt, wie der Sonderfonds des Bundes schnell und praktisch hilft, Kulturveranstaltungen auch unter Corona-Bedingungen finanziell zu ermöglichen.

Die Wirtschaftlichkeitshilfe des Sonderfonds steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen seit dem 1. Juli 2021 zur Verfügung und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021. Sie gewährleistet, dass Veranstaltungen auch dann durchgeführt werden können, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes weniger Besucherinnen und Besucher zugelassen sind und somit weniger Tickets verkauft werden können. Deshalb gibt es einen Zuschuss auf die Einnahmen aus Ticketverkäufen, um die Finanzierungslücke solcher Veranstaltungen zu schließen.

Die Ausfallabsicherung gilt für größere Kulturveranstaltungen ab dem 1. September 2021. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit mehr als 2.000 Personen, die einen langen Planungsvorlauf benötigen. Sie trägt bis zu 80 Prozent der tatsächlich erlittenen, veranstaltungsbezogenen Ausfallkosten. Auch für Kulturveranstaltungen mit weniger als 2.000 Gästen wird es eine Ausfallabsicherung geben. Sollte eine bereits für die Wirtschaftlichkeitshilfe registrierte Kulturveranstaltung aufgrund steigender Infektionszahlen nicht stattfinden können, erhalten die Veranstalter ebenfalls eine Entschädigung. Die Länder setzen den Sonderfonds operativ um. In Hamburg wird die Antragsbearbeitung und Bewilligung über die Kulturbehörde in enger Abstimmung mit der Kasse.Hamburg umgesetzt.

Die einheitliche IT-Plattform wird von der Freien und Hansestadt Hamburg betrieben, die diese zusammen mit SAP umgesetzt hat. Kulturschaffende können sich über die von SAP entwickelte Antragsplattform registrieren und im Anschluss einer Veranstaltung Finanzhilfen beantragen. Das Auszahlungsverfahren wird über das Kassensystem der Finanzbehörde Hamburg abgewickelt und ist über eine Schnittstelle mit der IT-Plattform verknüpft. Um Missbrauch und Betrug präventiv zu verhindern, erfolgt auf der Antragsplattform zudem eine Authentifizierung der Antragsstellenden über das Elster-Zertifikat der Finanzverwaltung. Die IT-Plattform ermöglicht ein sicheres, unkompliziertes und komplett digitalisiertes durchgängiges Antragsverfahren für den Sonderfonds.
Weitere Infos unter: www.sonderfondskulturveranstaltungen.de
Quelle: Behörde für Kultur und Medien in Hamburg / Bild: Pixabay