Mit Unverständnis reagiert die Landeshauptstadt Düsseldorf auf das Schreiben von Dr. Edmund Heller, Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, zum geplanten Musikfest in der Merkur Spielarena „Give Live A Chance“. In dem Schreiben an das Düsseldorfer Gesundheitsamt hat das Land NRW die rechtliche Grundlage für das geplante Konzert in Zweifel gezogen.
Oberbürgermeister Thomas Geisel: „Selbstverständlich wurde im Vorfeld der Planung des Konzerts ausführlich untersucht, ob und in welcher Form dieses Konzert mit den Regelungen der Corona-Schutzverordnung vereinbar ist. Diese Prüfung kam zu dem Ergebnis, dass es in der vorgesehenen Form mit Blick auf die Corona-Schutzverordnung eindeutig zulässig ist. Ich wundere mich ein wenig darüber, dass der Gesundheitsminister hier rechtliche Bedenken äußert. Aus meiner Sicht gibt es keine Veranlassung, dieses Konzert zu untersagen.“
Dr. Klaus Göbels, Leiter des Düsseldorfer Gesundheitsamtes, ergänzt: „Nach intensiver Prüfung des Hygienekonzeptes des Veranstalters hat das Gesundheitsamt auf Grundlage des § 8(2) der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW die Genehmigung erteilt. Die Hygienemaßnahmen wurden durch das Konzept vollumfänglich erfüllt, sogar übererfüllt. Die aktuelle Entwicklung der Coronazahlen wird kontinuierlich beobachtet, vom Veranstalter wurden vertraglich alle Vorkehrungen getroffen, um die Veranstaltung auch kurzfristig absagen zu können, wenn es aus Infektionsschutzgründen notwendig sein sollte.“