Start Interview 3 Fragen der IECA an Christian Betz

3 Fragen der IECA an Christian Betz

Christian Betz, Notfall- und Krisenmanager und DOSB Sportmanager, hat über 25 Jahre Erfahrung im Bereich Kundenveranstaltungen und im Eventmanagement. Er war 12 Jahre Soldat in mehreren sicherheitsempfindlichen Funktionen im In- und Ausland. Im Anschluss war er mehrere Jahre bei einem Produktionssender in Köln und setzte in Eigenverantwortung große Motorsport- und Trendsportevents um.

Seit über 20 Jahren ist Christian Betz selbstständiger Unternehmer von „Event-Consult-Europa“ und berät dabei Unternehmen, Betreiber und verantwortliche Personen von Versammlungsstätten und Behörden zu der Thematik der Veranstaltungs-, Besucher- und Betriebssicherheit. Er erstellt Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen, Versammlungsstätten sowie auch für Festumzüge. Mit seinem Unternehmen, der Event-Consult-Europa GmbH, erstellt er Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen. Seine Kunden sind Städte, Gemeinden, Industrie- und Handelsunternehmen. Die Besuchergrößen bewegen sich zwischen 800 und 120.000 Besucher.

Die Internationale Event- & Congress-Akademie (IECA) konnte Christian Betz drei Fragen zum Thema „Veranstaltungssicherheit“ stellen:

IECA:
Wie stehen Sie zu der Aussage: „Wenn man sich an alle Regeln und Gesetze halten würde, könnte man keine Veranstaltung durchführen“?
Christian Betz:
Sicherlich ist es für die Beteiligten nicht ganz einfach alle Regelwerke und Gesetze bei einer Veranstaltung zu beachten und einzuhalten. Dennoch müssen wir innerhalb der sogenannten Sorgfalts- und Verkehrssicherheitspflichten den Ansatz wagen in einem Schutzkonzept zunächst alles zu erfassen was auf diese Veranstaltung zutrifft. Im nächsten Schritt müssen wir verschiedene Schutzziele definieren und diese auch kontrollieren. Nur so ist für alle Beteiligte einer Veranstaltung ob vor oder hinter der Bühne ein hoher Schutzgrad zu erzielen.
Zudem würde ich Ihre Frage etwas verändern dürfen…“könnte man keine Veranstaltung durchführen“, bitte ersetzen durch „darf man keine Veranstaltung durchführen“.

Deswegen mein Aufruf:
Es muss auch neuen Veranstaltern und neuen Formaten klar sein, dass das Thema Sicherheit eine übergeordnete Rolle in der Umsetzung und es gesamten Veranstaltungsablaufs haben muss.

IECA:
Es gibt Sicherheitsbereiche, für die es keine gesetzlichen Regelungen, sondern lediglich Empfehlungen gibt und daher, oftmals aus Kostengründen darauf verzichtet wird, wie z.B. die angemessene Anzahl an Rettungsdienstpersonal. Was halten Sie davon?
Christian Betz:
An manchen Stellen in Gesetzes- und Normentexten drückt sich der Verfasser für einen Laien vielleicht unverständlich aus. Ein Experte erkennt jedoch, auch wenn es manchmal nicht ganz eindeutig formuliert oder abgehandelt wird, einen Gestaltungsspielraum ohne dabei die Grund- und Obliegenheitspflichten zu verletzen. Letztendlich geht es auch später darum möglichst darum, wer wann was gemacht hat und wie dies nachgewiesen bzw. dokumentiert ist. Kosten- oder Wirtschaftlichkeitsgründe für einen Verzicht von Schutzmaßnahmen oder eine Schlechtorganisation sind und waren schon immer ein schlechter Zustand. In einer Ermittlung werden alle Parameter eruiert, bewertet und bemessen. Stellt sich im späteren Heraus das hier auf Grund von Kostenersparnissen auf z.B. Sanitätsdienst oder auch anderen Unterweisungen verzichtet wurde, sieht es meist für den verantwortlichen juristisch in Zuge von Haftungsansprüchen nicht sehr gut aus. Auch Versicherungen verlangen mittlerweile klare Nachweise wie und was wie sicher organisiert wird.

Deswegen mein Appell: Verzichten sie niemals auf eine Fachkunde in Sachen der Veranstaltungssicherheit. Beteiligen und informieren sie die beteiligten über ihre Sicherheits- und Schutzmaßnahmen.

IECA:
Bitte fassen Sie uns einmal kurz zusammen, warum die Sicherheit bei einer Veranstaltung nicht vernachlässigt werden darf?
Christian Betz:
Der Ansatz der Veranstaltungssicherheit ist mittlerweile sehr breit angesetzt. Ein Verzicht auf Gesetze, Normen und Regelwerke ist mehr als fahrlässig. Für alle muss die Sicherheit eine sehr hohe Priorität haben. Zudem spielen auch Versicherungen eine wichtige Rolle. Der Ansatz, es muss überhaupt versicherbar sein. Dazu müssen zunächst alle Gesetze und Normen beachtet und die entsprechenden Unterweisungen durchgeführt werden. Auch im Zuge des Selbstschutzes für die verantwortlichen Personen ist dies zwingend einzuhalten ansonsten droht wohlmöglich eine persönliche Haftung

Folgender 6 Punkte Plan wäre empfehlenswert:
1. Erfassen Sie im ersten Schritt zunächst alle Punkte die Ihnen Sicherheitsrelevant erscheinen. Entnehmen Sie diese Punkte aus dem Veranstaltungskonzept
2. Schreiben Sie sich diese Punkte in einem Dokument zusammen
3. Ordnen und gewichten diese dann also z.B. Skala 1 – 6
4. Geben Sie den ermittelten Teilprojekten also z.B. Flächen, bauliche Anlagen, Qualität der Besucher, Wegeführung, Sicherheitsbeleuchtung eine Farbe Grün, Orange, Rot – Ampelprinzip
5. Beschreiben Sie, wie sie gedenken die Herausforderungen anzugehen
6. Beschreiben Sie die Schutzziele und die Maßnahmen

In den Seminaren der IECA rund um das Thema Sicherheit lernen Teilnehmer die Hintergründe kennen, die rechtlichen Grundlagen, aber erfahren auch anhand vieler Praxisbeispiele, wie man entsprechend handelt und gut gewappnet ist:
30.09.2022 Sicherheitscheck für Ihre Veranstaltung
18.11.2022 Risk Management und Versicherung
23. & 24.11.2022 Aufsicht führende Person in Versammlungsstätten

Unter www.ieca-mannheim.de finden Sie das kompletten Seminarprogramm der IECA. Unter anderem auch weitere Seminare aus dem Bereich „Sicherheit“.
Quelle: Internationale Event- & Congress-Akademie / Bild: Steffen Forster