Start News Härting will für Betroffene von Betriebsschließungen Entschädigungen einfordern

Härting will für Betroffene von Betriebsschließungen Entschädigungen einfordern

Gewerbetreibenden, die ihren Betrieb wegen der Corona-Krise schließen mussten, stehen offenbar Entschädigungsansprüche zu. Härting Rechtsanwälte in Berlin hat bereits in mehr als 100 Fällen Entschädigungsansprüche bei den Landesbehörden angemeldet. Ein Dutzend Klagen wurden bisher eingereicht. Insgesamt geht es um mehr als 15 Mio. EUR.

Die Entschädigungsansprüche bestehen laut Härting aus drei Gründen:

–  Das Infektionsschutzgesetz sieht keine Betriebsschließungen vor. Damit fehlt es an einer formalen Voraussetzung für die flächendeckende Schließung ganzer Branchen. Nach dem gewohnheitsrechtlichen Aufopferungsrecht steht den Betroffenen eine Entschädigung zu.

–  Nach dem Infektionsschutzgesetz gibt es Entschädigungsansprüche für Infizierte, gegen die ein Tätigkeitsverbot verhängt wird. Erst recht muss es dann eine Entschädigung für Betriebsinhaber geben, bei denen nie eine Infektion festgestellt wurde.

–  Die Betriebsschließungen sind eine Maßnahme der Gefahrenabwehr, die sich nicht gegen die Verursacher richtet. Die Betriebsinhaber sind „Nicht-Störer“, denen nach dem Gefahrenabwehrrecht der Bundesländer Entschädigungen zustehen.

Härting riet Geschädigten von Anfang an, Entschädigungsansprüche gegen die Bundesländer geltend zu machen und einzuklagen. Mittlerweile hat Härting solche Ansprüche bundesweit in mehr als 100 Fällen im Umfang von mehr als 15 Mio. EUR angemeldet. Ein Dutzend Klagen wurden bereits eingereicht, weitere sind in Vorbereitung.

Prof. Niko Härting: „In der Veranstaltungsbranche ist erheblicher Schaden entstanden. Im Interesse der Allgemeinheit mussten sie ihre Türen schließen. Es ist nur gerecht, dass die Betroffenen für ihren Dienst an der Allgemeinheit entschädigt werden.“

Härting Rechtsanwälte ist eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei aus Berlin. Zu den Mandanten zählen viele Unternehmen aus der Kreativ- und Veranstaltungswirtschaft.