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Einreisen aus Drittstaaten wieder möglich

Ab dem 1. Juli 2020 sind Reisen in die EU aus ausgewählten Drittstaaten wieder möglich. Dies gab die EU-Kommission am 30. Juni 2020 bekannt. Der AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft begrüßt diese ersten Schritte zur Aufhebung der Reisebeschränkungen aus Drittstaaten ausdrücklich: „Dies ist ein wichtiges Signal für die internationalen Aussteller und Fachbesucher, die zu unseren Messen nach Deutschland kommen und ein weiterer wichtiger Baustein für das Gelingen des Messeneustarts in diesem Herbst“, betont AUMA-Geschäftsführer Jörn Holtmeier.

Die von der EU beschlossene Aufhebung der Reisebeschränkung betrifft die Länder Algerien, Australien, Kanada, Georgien, Japan, Montenegro, Marokko, Neuseeland, Ruanda, Serbien, Südkorea, Thailand, Tunesien, Uruguay und China. Der Beschluss gilt als Empfehlung für die EU-Mitgliedstaaten, denn Grenzöffnungen und Grenzschließungen liegen weiterhin in der Zuständigkeit des jeweiligen EU-Mitgliedsstaates. Die Bundesregierung hat daraufhin heute zunächst für elf Staaten entschieden, dass eine unbeschränkte Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ab dem 02. Juli 2020 möglich ist. Bei den Ländern China, Japan und Südkorea ist dies unter Vorbehalt geschehen, denn es gilt das Prinzip der Gegenseitigkeit; d.h. Reisen aus der EU in die jeweiligen Länder müssen ebenfalls möglich sein. Sobald diese drei Länder EU-Bürgern eine Einreise ermöglichen, gilt auch für sie ohne neuerlichen Beschluss die Aufhebung der Reisebeschränkung.

Die Liste von Ländern, für die die Reisebeschränkungen in die EU aufgehoben werden können, wird regelmäßig überprüft und 14-tägig aktualisiert. Wichtigstes Kriterium dabei ist, dass die epidemiologische Situation in den jeweiligen Ländern ähnlich dem EU-Durchschnitt ist. Eine häusliche Quarantäne nach der Einreise ist daher in der Regel nicht erforderlich. Gegebenenfalls kann eine Quarantäne auf Basis der RKI-Länder-Beurteilung angeordnet werden.

Weitere Informationen: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9208-2020-INIT/de/pdf
Quelle: AUMA – Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.
Bild: Pixabay